None

Schutzradien um besetzte Storchenhorste

Gerade für Störche sind Feuerwerke der absolute Horror. Die Tiere werden aufgeschreckt. Licht- und Knalleffekte führen dazu, dass die Wildvögel in Panik geraten und fliehen. Ein Szenario, dass für Jungvögel tödlich enden kann. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion könne der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.
Nach geltendem Naturschutzrecht ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Im Rahmen der Fortschreibung des sächsischen
haben sich die Naturschutzbehörden darauf verständigt, dass Feuerwerke im Umkreis von einem Kilometer von besetzten Storchenhorsten zu untersagen sind. Schon allein aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von
in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Auch
in unmittelbarer Umgebung zum Nest sind nicht gestattet.
© Sven Möhring/Umweltamt
Artenschutzprogrammes „Weißstorch“
Feuerwerken
Drohnenflüge
Das Feuerwerkverbot gilt für:
. Von Seiten des Sächsischen Umweltministeriums wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Beiersdorf, Fremdiswalde, Großbardau, Kleinbothen und Großbothen, Kössern, Nerchau und Gornewitz, Neunitz, Göttwitz und Wetteritz sowie Mutzschen

Fakten

  • Störche werden aufgeschreckt durch Feuerwerke
  • Licht- und Knalleffekte führen zu einer Panikreaktion bei Wildvögeln
  • Eine ähnliche Störung kann der Flug einer Drohne über einem Nest auslösen
  • Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen
  • In Sachsen sind Feuerwerke im Umkreis von einem Kilometer von besetzten Storchenhorsten zu untersagen
  • Störche spielen in der regionalen Kultur eine große Rolle
  • Das Abbrennen von in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen ist verboten
  • In unmittelbarer Umgebung zum Nest sind Feuerwerke nicht gestattet
  • Eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit kann als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können
  • Die verbotenen Feuerwerke sind in den folgenden Orten: Beiersdorf, Fremdiswalde, Großbardau, Kleinbothen und Großbothen, Kössern, Nerchau und Gornewitz, Neunitz, Gottwitz und Wetteritz sowie Mutzschen
Unsere Nachrichtenartikel können teilweise oder ganz mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt worden sein. Dies ermöglicht es uns, Inhalte effizient und aktuell bereitzustellen. Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft, um eine hohe Qualität und Genauigkeit sicherzustellen.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.